Arbeitsschutzbetreuung
Arbeitsschutz ist gesetzliche PflichtArbeitsschutz-, Arbeitssicherheits- und Arbeitszeitgesetz, Arbeitsstätten-Richtlinien, Arbeitsstätten-Verordnung und vieles mehr - nur ein kleiner Auszug aus den Anforderungen, um die sich jedes Unternehmen kümmern muss, sobald Personal eingestellt wird.
Jeder Unternehmer muss sich die Frage stellen, ob er dazu in der Lage ist, die Anforderungen zu erfüllen.
- Habe ich eine Gefährdungsbeurteilung erstellt?
- Unterweise ich meine Mitarbeiter regelmäßig?
- Gibt es die notwendigen Betriebsanweisungen?
Komme ich meiner unternehmerischen Pflicht nicht nach, kann es schnell ungemütlich werden, denn je nach Schwere des Verstoßes sieht der Gesetzgeber empfindliche Geldbußen oder Gefängnisstrafen vor.
Gehen Sie jetzt auf Nummer sicher und entscheiden sich für den PARTSLIFE Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Das oberste Ziel ist, Ihren Betrieb rechtskonform aufzustellen. In jedem Aspekt zum Thema Arbeitsschutz werden Sie von Ihrem persönlichen Experten professionell begleitet.
Wir bieten Ihnen unter anderem folgende Leistungen:
- Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizinische Betreuung
- Betreuung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Erstellung der gesetzlich geforderten Dokumentation
- Unterstützung bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
Holen Sie sich jetzt Ihr unverbindliches Angebot:
Bitte unterbreiten Sie uns ein kostenfreies und unverbindliches Angebot zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2.
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