Rücknahmesysteme

Verpackungsrücknahme System PVS

Wer Verpackungen in Deutschland erstmals in Umlauf bringt, muss die ordnungsgemäße Erfassung und Verwertung seiner Verpackungen dokumentieren. Ausführlich geregelt wird dies im Verpackungsgesetz.
Betroffenen Hersteller, Importeure und Vertreiber sind gegenüber der im Jahr 2019 neu geschaffenen Behörde, der Zentralen Stelle Verpackungsregister, oder aber den Vollzugsbehörden der Länder nachweispflichtig. Die Vorgaben des Verpackungsgesetzes sind umfänglich von allen Verpflichteten zu erfüllen. Andernfalls drohen Vertriebsverbote oder empfindliche Bußgelder.

Zur Erfüllung der Erfassungs- und Verwertungsverpflichtungen müssen sich die Unternehmen abhängig von der jeweiligen Verpackungsart an einem der im Markt aktiven Entsorgungssysteme beteiligen.

Partslife bietet mit seinem Verpackungs-Rücknahme-System, kurz PVS genannt, eine speziell auf die KFZ-Branche abgestimmte, rechtsichere und kostengünstige Lösung an.

Partslife garantiert seinen Kunden für alle Verpackungsarten, unabhängig davon ob diese beim privaten oder gewerblichen Endverbraucher anfallen, eine umfassende Erfassungs- und Verwertungsgarantie. Dies gilt auch für Verpackungen mit schadstoffhaltigen Füllgütern (z.B. Mineralöle, Fette usw.), die ab dem Jahre 2019 einen separaten Nachweis erfordern.

Partslife übernimmt für Sie sämtliche übertragbaren Verpflichtungen des Verpackungsgesetzes. Ihr Aufwand reduziert sich auf ein Minimum, so dass Sie sich ganz auf die wesentlichen Dinge Ihrer Geschäftstätigkeit konzentrieren können.

Ihre Vorteile beim Verpackungssystem PVS

  • Komplettabwicklung aus einer Hand
  • Weniger Kosten
  • Volle Rechtssicherheit

PARTSLIFE Serviceangebot rund um die Verpackungsentsorgung

  • Kompetente Beratung vor Ort
  • Umfängliche Verpackungslizenzierung
  • Erstellen und Hinterlegen der Vollständigkeitserklärung

Kontaktaufnahme

E-Mail:
pvs@partslife.de

Telefonisch:
06102 / 81 292 -18 oder -20

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